Wissenschaftsfreiheitsgesetz: Mehr Freiheit für die Forschung

Bisher durften viele gemeinnützige Forschungseinrichtungen ihre Leute nicht besser bezahlen als der öffentliche Dienst. Wer eine Spitzenkraft gewinnen wollte, musste sich durch aufwendige Einzelfallprüfungen kämpfen. Vor allem der Forschungsmittelstand hat jahrelang unter dieser Verwaltungspraxis gelitten. Im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe war das ein echter Nachteil.

Ende September hat der Bundestag die Novelle des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes beschlossen. Damit machen wir Schluss mit dieser Praxis. Gemeinnützige Forschungseinrichtungen können künftig wettbewerbsfähige Gehälter zahlen, solange sie dafür keine öffentlichen Mittel einsetzen. Einzelanträge sind nicht mehr nötig. Im Forschungsausschuss haben wir außerdem vier weitere Einrichtungen aufgenommen, die der Bund dauerhaft finanziert, darunter das Deutsche Zentrum für Astrophysik und das Berlin Institute of Health an der Charité. Neu ist auch, dass EU-Fördermittel genutzt werden dürfen, wenn das europäische Recht es zulässt.

Für diese Lösung hat die Unionsfraktion über drei Jahre gekämpft. Sie ist ein wichtiger Schritt unserer Innovationsfreiheitsoffensive: weniger Förderbürokratie, mehr Freiheit für gute Forschung. Als Mitglied im Forschungsausschuss freue ich mich, dass wir das jetzt umgesetzt haben.

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